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Das Lieferkettengesetz

In Europa ist Ethik im Geschäftsleben ein zunehmend heißes Thema. Aus diesem Grund ist Deutschland nun das nächste Land, das ein ESG-Gesetz für Umwelt- und Arbeitsschutz, Steuerungs- und Kontrollprozesse (Governance) einführt. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt Unternehmen in die Pflicht, bei ihrer Geschäftsausübung die Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu minimieren. Über interne Verfahren hinaus werden Unternehmen durch dieses Gesetz auch gefordert, die CSR-Standards nun auch auf ihre Lieferkette auszuweiten.

Das deutsche Lieferkettengesetz in Kürze zusammengefasst

Deutsche Unternehmen müssen nun neue Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferanten erfüllen. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften oder deutschen Niederlassungen. Unternehmen sind aufgerufen, Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Verhinderung und Beseitigung von Verstößen gegen die Menschenrechte und den Umweltschutz in ihrer Lieferkette einzuführen. Solche Verstöße können auf allen Ebenen der Kette vorkommen. Daher gilt das Gesetz sowohl für direkte als auch für indirekte Lieferanten.

Das Gesetz wurde 2021 verabschiedet, tritt aber erst 2023 in Kraft:

Für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab 1. Januar 2024 wird diese Zahl auf 1.000 reduziert.

Nutzen Sie den untenstehenden Link, um unser Whitepaper zum Lieferkettengesetz mit weiterführenden Informationen herunterzuladen.

 

Das Lieferkettengesetz und die EU-Whistleblower-Richtlinie

Seit 17. Dezember 2021 sind europäische Unternehmen verpflichtet, über ein angemessenes Melde- und Berichtswesen zu verfügen. Im Hinblick auf die Whistleblowing-Richtlinie hat sich die Art und Weise, wie Unternehmen mit diesem Thema umgehen, bereits stark verändert. Die Einrichtung eines Meldewegs für Dritte ist in der Richtlinie zwar nicht zwingend vorgeschrieben, hat sich aber zu einer bewährten Praxis für die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie entwickelt. Ethisches Geschäftsgebaren endet nicht bei den Beschäftigten. Unternehmen sind angehalten, über Ihren eigenen Geschäftsbereich hinauszublicken, wenn sie auf globaler Ebene ethisch agieren möchten. Was geschieht, wenn einer der wichtigsten Lieferanten eines Unternehmens unmoralische Praktiken verfolgt? Oder schlimmer: Was passiert, wenn einer der Lieferanten dieses Lieferanten im Unrecht ist?

Genau hier setzt das Lieferkettengesetz an: Es fordert die Unternehmen, ihre ESG-Richtlinien und -Praktiken auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. Naturgemäß betrifft dies unter anderem das Beschwerdeverfahren.

Wie können wir Ihnen helfen?

Ein häufiges Gesprächsthema bei der Implementierung einer Lösung für die  Meldung von Fehlverhalten ist die Bereitstellung von SpeakUp® für unternehmensexterne Parteien. Obgleich dies (bisher) keine gesetzliche Pflicht war, raten wir unseren Kunden seit Langem, zusätzliche SpeakUp®-Leitungen für Dritte einzurichten.

Angesichts der zahlreichen Vorteile folgen viele unserer Kunden diesem Rat gerne, denn diese Lösung ermöglicht ihnen, Meldungen von innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu erhalten. SpeakUp® hilft Unternehmen, unabhängig von Herkunftsland oder Sprache der Hinweisgeber oder deren Beziehung zum Unternehmen, mit Fehlverhalten umzugehen. Sämtliche Berichte werden auf dieselbe Weise empfangen und bearbeitet.

In diesem Sinne können unsere Kunden alle Fälle in einer sicheren Umgebung verwalten und lösen. Darüber hinaus entfällt die Notwendigkeit, verschiedenen Prozesse bzw. Instrumente im Auge zu behalten. Infolgedessen werden die Bemühungen um die Berichterstattung – eine weitere große Anforderung des Gesetzes – vereinfacht. Noch wichtiger ist, dass unsere Kunden durch SpeakUp® in der Lage sind, ihr starkes ethisches Engagement und einheitliche Fairness gegenüber Mitarbeitenden, Lieferanten, Partnern und Kunden zu demonstrieren und Fehlverhalten an allen Fronten zu managen.

 

Erste Schritte

Die Implementierung von SpeakUp® ist simpel. Das Einrichten zusätzlicher SpeakUp®-Leitungen ist noch simpler. Wir zeigen Ihnen gerne, wie einfach es ist, die Anforderungen des Gesetzes an das Beschwerdeverfahren zu erfüllen. Unser Beraterteam ist jederzeit gerne bereit, Ihnen das System vorzuführen. Weiterführende Informationen zum Gesetz finden Sie hier auf der offiziellen Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Lieferkettengesetz und SpeakUp®

Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie das Whitepaper.

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